GLOSSAR
A Absenzenmanagement
Die Grundvoraussetzung für eine wirkungsvolle Absenzreduktion ist das frühzeitige Erkennen und Koordinieren der Absenzen eines Unternehmens. Die Dienstleistung der SIZ Care AG beinhaltet daher die systematische Erfassung von Abwesenheiten, die persönliche Betreuung arbeitsunfähiger Mitarbeitenden sowie die Koordination aller involvierten Stellen und die Wiedereingliederung von Langzeitabwesenden. Mit dem Absenzenmanagement ist zudem sichergestellt, dass bei jeder Arbeitsunfähigkeit bereits in den ersten vier bis sechs Wochen individuell festgelegt wird, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist.
A Arbeitsunfähige (aus der Sicht der IV)
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für eine gewisse Zeit ihrer bisherigen Arbeit nicht nachgehen können.
A Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt (Art. 6, ATSG).
A Arbeitsunfähigkeitsquote
Bezeichnet man das Verhältnis (in Prozent angegeben) zwischen dem Total Soll-Arbeitstagen (Anzahl Kalendertage x Anzahl Mitarbeitende) und dem Total der Arbeitsunfähigkeitstage für eine bestimmte Zeitperiode (Total AU-Tage in Periode).
A Arztzeugnis / Arztattest
In einem Arztzeugnis oder Arztattest bestätigt der (behandelnde) Arzt die vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden. Das Arztzeugnis-/attest dient dem Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber somit in der Regel als Beweismittel für seine Arbeitsunfähigkeit.
A ATSG
Schweiz. Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit dem 01.01.2003.
B Behinderte (aus der Sicht der IV)
Menschen, deren körperliche, geistige oder psychische Gesundheit beeinträchtigt ist. Für die Invalidenversicherung ist insbesondere von Bedeutung, ob in welchem Umfang und mit welcher Unterstützung jemand trotz beeinträchtigter Gesundheit noch erwerbsfähig sein kann.
B Berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge wird auch als zweite Säule bezeichnet und ist die Vorsorge für Erwerbstätige. Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sieht ein weitgehendes Obligatorium für ArbeitnehmerInnen vor. Versichert sind die Risiken Tod und Invalidität, gleichzeitig wird eine Altersvorsorge aufgebaut.
B Betriebliches Gesundheitsmanagement
Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, die Mitarbeitenden gesund und leistungsfähig zu (er-) halten und Absenzen zu verhindern bzw. vorzubeugen. Für eine langfristig erfolgreiche Reduktion der Abwesenheitsquoten müssen alle Beteiligten sattelfest im Umgang mit den Absenzen sein; das Unternehmen muss das ''know-how'' also intern verfügbar haben.
Das Angebot der SIZ Care AG beinhaltet daher individuelle Beratung zu Präventionsmassnahmen, spezifische Schulungen für Mitarbeitende sowie die Kommunikations- und Supportplattform ''SIZclientweb'' (www.sizclientweb.ch).
C Case Management
Case Management ist eine Betreuungsmethode im Sozial-, Gesundheits- und Versicherungsbereich.
Sie soll bei komplexen Fragestellungen und hohem Koordinationsbedarf im Einzelfall Qualität und Effizienz der Betreuung in Abstimmung mit den Bedürfnissen der betreuten Menschen optimieren. Case Management wird von Personen mit unterschiedlichen Berufen ausgeübt.
(Quelle: Netzwerk CM Schweiz)
D Diskushernie
Mit zunehmenden Alter leiden immer mehr Menschen unter Bandscheibenproblemen.
Besonders betroffen ist die Lendenwirbelsäule und die Halswirbelsäule. Ursächlich bestehen meist degenerativ bedingte Veränderungen in den Bandscheiben und den angrenzenden Wirbelkörpern.
Die Bandscheiben (Discus intervertebralis) liegen zwischen den Wirbelknochen in der Wirbelsäule. Diese bestehen aus einem Ring aus Bindegewebe (Anulus fibrosus) und einem weichen gallertartigen Kern (Nucleus pulposus), der für die Beweglichkeit der Wirbelsäule verantwortlich ist und gleichzeitig als Stossdämpfer wirkt.
Beim Bandscheibenvorfall (Diskushernie) verrutscht dieser Kern und durchbricht den schützenden Bindegewebsring. Dabei tritt Gallertmasse aus und drückt gegen das Rückenmark oder die Nervenwurzeln.
(Quelle: www.sprechzimmer.ch)
E Eingliederung (aus der Sicht der IV)
Von der IV finanzierte Massnahmen wie Umschulung, Berufsberatung, Anpassungen am Arbeitsplatz, die es Behinderten oder Invaliden ermöglichen, trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung weiterhin oder wieder erwerbstätig zu sein.
E Erwerbsunfähige (aus der Sicht der IV)
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen trotz Behandlung und Eingliederung dauerhaft ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind - bezogen auf alle für sie denkbaren Arten von Arbeiten.
E Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt (Art. 7, ATSG).
F Fallmanagement
Das Fallmanagement kommt vorwiegend dort zur Anwendung, wo beispielsweise wegen der geringen Grösse des Unternehmens kein Absenzenmanagement im Sinne der SIZ - mit integrierter Früherkennung - betrieben werden kann.
In der Regel erhalten sowohl der Krankentaggeld- als auch der BVG-Versicherer oft erst nach mehreren Wochen oder gar Monaten Kenntnis von einer Arbeitsunfähigkeit. Umso mehr besteht dann rascher Handlungsbedarf, um den einzelnen Fall korrekt zu bearbeiten. Das Fallmanagement beinhaltet daher in erster Linie Elemente der Informationsbeschaffung, kann aber je nach konkretem Bedarf in eine Betreuung/Begleitung übergehen und letztlich auch Koordinationsmassnahmen beinhalten.
G Gesundheitszirkel
Gesundheitszirkel sind ein für eine begrenzte Zeit stattfindendes regelmässiges Treffen von Beteiligten (Teilnehmer des Zirkels) in ausgewählten (Pilot-) Abteilungen. Durch das kommunikative und gestaltungsorientierte Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen gesundheitliche Probleme aus der Sicht der Betroffenen angegangen und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Ziele von Gesundheitszirkeln sind:
- Reduzierung von Fehlzeiten
- Reduzierung von verhaltensbedingten Arbeitsunfällen
- Verbesserung der Arbeits-/Produktqualität
- Verbesserung der Aufbau/Ablauforganisation
- Verbesserung der Kommunikation und Kooperation
- ...
(Quelle: Universität Bielefeld, DE)
I Integration (aus der Sicht der IV)
Verankerung in einem sozialen Umfeld, die über die reine berufliche Eingliederung hinausgeht und es einem Menschen ermöglicht, sich als Teil der Gesellschaft zu erleben.
I Invalide (aus der Sicht der IV)
Behinderte, die voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit ihrer bisherigen Arbeit nicht nachgehen können.
I Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung mit dem Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie behindert sind oder werden.
Die Eingliederung ins Erwerbsleben geht einer Rentenzahlung klar vor. Alle Personen die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind, sind obligatorisch bei der IV versichert. Freiwillig bei der IV versichern können sich unter bestimmten Voraussetzungen Schweizerbürger und -bürgerinnen, die im Ausland wohnen.
Invalidität im Sinne der IV
Invalidität besteht, wenn eine Person wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens (infolge Geburtsschadens, Krankheit oder Unfall) bleibend oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht erwerbsfähig ist.
Ansprüche an die IV anmelden
Ansprüche an die IV müssen bei der IV-Stelle des Wohnkantons angemeldet werden. Eine frühzeitige Anmeldung ist wichtig, möglichst sobald sich abzeichnet, dass die Behinderung von Dauer sein wird.
Leistungen der IV
Die IV-Stelle klärt ab, welche Leistungen ausgerichtet werden. Für die Berechnung und Auszahlungen der Taggelder und IV-Renten sind die Ausgleichskassen zuständig.
(Quelle: www.ch.ch)
K Kick-Off-Meeting
Mit einem ''Kick-Off-Meeting'' wird der offizielle Start eines Projekts bekannt gegeben. An das Kick-Off-Meeting werden die am Projekt Beteiligten, Kooperations- und VernetzungspartnerInnen und interessierte MitarbeiterInnen der Trägerinstitution eingeladen. Das Meeting ermöglicht einen ersten Kontakt von allen am Projekt Beteiligten. Das ist wichtig, weil einige der Beteiligten in der Durchführungsphase nicht mehr direkt miteinander zu tun haben werden. In diesem Sinne ist das Kick-Off-Meeting auch eine gute Gelegenheit für die Vernetzung.
K Krankenbetreuer
Krankenbetreuer sind gut ausgebildete und unabhängige SIZ-Mitarbeitende, welche die abwesenden Mitarbeitenden eines Unternehmens telefonisch und persönlich betreuen und beraten.
Die Krankenbetreuer nehmen überdies Koordinationsfunktionen wahr, da sie im Kontakt mit verschiedenen Partnern/Stellen stehen. Dazu gehören insbesondere Arbeitgeber, Vorgesetzte, Ärzte, Versicherer, Sozialversicherungs- und andere Behörden.
Die Krankenbetreuer empfehlen den beteiligten Partnern Massnahmen, die der Wiedereingliederung des abwesenden Mitarbeitenden dienen.
K Krankentaggeldversicherung
Krankentaggeldversicherungen werden sowohl in der sozialen Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) als auch nach dem privatrechtlichen VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) angeboten. Ein gesetzliches Obligatorium besteht nicht, dennoch ist ein grosser Teil der erwerbstätigen Bevölkerung bei Krankheit gegen Lohnausfall versichert. Viele Arbeitgeber schliessen zu Gunsten ihrer Mitarbeitenden einen Vertrag über die kollektive Krankentaggeldversicherung ab, um die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit abzudecken.
K Kurzabsenzen
Kurzabsenzen sind Abwesenheiten, die nur wenige Tage dauern. In der Regel werden unsere Krankenbetreuer erst bei Absenzen ab zehn Tagen aktiv, d.h. der abwesende Mitarbeiter wird nach zehn Tagen zum ersten Mal telefonisch kontaktiert werden. Dies kann vor allem nach einer Häufung von mehreren Kurz-Absenzen und/oder in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen.
M Mobbing
Mobbing (aus dem Englischen ''to mob'' = anpöbeln, schikanieren) bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird. Die ''gemobbten'' Personen fühlen sich mit der Zeit unterlegen.
Bei allgemeiner Unzufriedenheit der Mitarbeitenden tritt Mobbing häufiger auf. Mobbing existiert jedoch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern geschieht auch im Bildungsbereich, in Freizeit-Institutionen (z.B. Vereinen), in der Nachbarschaft oder innerhalb von Familien und Sippen.
Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten (z.B. mindestens einmal pro Woche) und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (mindestens ein halbes Jahr).
Einmalige Vorfälle sind also kein Mobbing. Auch kann man nicht von Mobbing sprechen, wenn zwei etwa gleich starke Parteien in Konflikt geraten.
(Quelle: mobbing-info.ch)
Q Qualitätsmanagement
Gesamtheit der sozialen und technischen Massnahmen, die zum Zweck der Absicherung einer genormten Qualität von Ergebnissen betrieblichen Leistungsprozesse angewendet werden, z.B. Qualitätszirkel, Qualitätskontrolle, Prozessregelung, Endkontrolle.
Aus institutionellem Blickwinkel bezeichnet QM (Qualitätsmanagement) die Gruppe, der in einer Organisation mit der Qualitätssicherung betrauten Personen. Organisationsstruktur, Verantwortlichkeiten und Befugnisse, Verfahren und Prozesse sowie die für die Verwirklichung des QM erforderlichen Mittel werden als Qualitätssicherungssystem bezeichnet.
(Quelle: Meyer's Lexikon)
R Reporting
Die SIZ Care AG erfasst sämtliche Absenzen, die ihr vom Unternehmen gemeldet werden und wertet diese aus. In der Regel wird nach jeweils drei Monaten eine Statistik erstellt, die zusammen mit dem Unternehmen angeschaut und bewertet wird (Reporting). Dieses Reporting erlaubt dem Unternehmen, die generelle Absenzquote des Unternehmens sowie der einzelnen Mitarbeitenden zu verfolgen und diesbezüglich Massnahmen zu ergreifen.
R Rückkehrgespräch
Das Rückkehrgespräch (kann auch als Willkommensgespräch bezeichnet werden) ist ein Führungsinstrument. Es wird nach einer Abwesenheit eines Mitarbeitenden von der direkten Vorgesetzenstelle - gelegentlich auch von der Personalabteilung - geführt, um ihn beispielsweise nach einer längeren Abwesenheit (Krankenhausaufenthalt, Kur) wieder zu integrieren und um nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit zu erfahren, ob die Fehlzeitenursachen möglicherweise betrieblicher Art sind und ob der Vorgesetzte beim Abbau dieser Ursachen unterstützend eingreifen kann.
S SIZclientweb
Nütliche Dienstleistungen und Informationen auf dem passwortgeschützten Internetportal der SIZ Care AG.
Es stehen u.a. ein ''Online-Coaching'' sowie der Bezug zahlreicher Hilfsmittel und ein Zugang zum ''Partnernetzwerk'' zur Verfügung.
W Wartefrist
Die Wartefrist ist diejenige Zeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft liegt.
Eine wesentliche Rolle spielt die Wartefrist im Bereich der kollektiven Krankentaggeldversicherung, aber auch bei Erwerbsausfallrenten kommt ihr eine grosse Bedeutung zu. Die Wartefristen erlauben eine Koordination mit anderen Versicherungsträgern, die das gleiche - oder ein überschneidendes - Risiko ebenfalls decken. Auch kann damit der Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber Rechnung getragen werden.

